Folge 5 · Fallakte · Velbert-Langenberg · 1962–1966
Jürgen Bartsch – Der Kirmesmörder
FaktAussageTheorieOffen
Kurzüberblick
Worum es geht.
Fakt
Jürgen Bartsch tötete zwischen 1962 und 1966 vier Jungen im Alter von acht bis 13 Jahren. Die Taten führten in einen ehemaligen Luftschutzstollen in Langenberg, heute ein Stadtteil von Velbert.[Q1]
Fakt
Am 18. Juni 1966 konnte der 14-jährige Peter Freese aus dem Stollen entkommen. Die anschließenden Ermittlungen führten zur Festnahme Bartschs, der die Taten gestand.[Q1]
Fakt
Auf das erste Urteil von 1967 folgten dessen Aufhebung durch den Bundesgerichtshof 1969 und ein zweiter Prozess. 1971 wurden zehn Jahre Jugendstrafe sowie eine anschließende psychiatrische Unterbringung verhängt.[Q1][Q2]
Zeitleiste
Der Fall im Verlauf.
01
1962–1966
Vier getötete Jungen
Vier Jungen werden von Bartsch in einen ehemaligen Luftschutzstollen gelockt, sexuell missbraucht und getötet. Die Akte verzichtet auf grafische Tatdetails.[Q1]
02
18. Juni 1966
Peter Freese entkommt
Der 14-Jährige befreit sich und flieht. Bei der Suche nach dem Täter führt auch der Hinweis auf einen früheren, eingestellten Ermittlungsfall zu Bartsch.[Q1]
03
1966, nach der Flucht
Festnahme und Geständnis
Die Polizei nimmt Bartsch fest. Er bestreitet die Taten nicht. Ein tagesgenaues Festnahmedatum wird hier nicht behauptet.[Q1]
04
Dezember 1967
Erstes Urteil in Wuppertal
Das Landgericht Wuppertal verhängt lebenslanges Zuchthaus nach Erwachsenenstrafrecht. Die Beurteilung der Schuldfähigkeit und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts werden umstritten.[Q1][Q2]
05
1969
Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf
Die Revision der Verteidigung führt zur Aufhebung des ersten Urteils. Eine neue Verhandlung folgt; die Aufhebung ist kein Freispruch.[Q1][Q2]
06
6. April 1971
Zweites Urteil in Düsseldorf
Die Düsseldorfer Jugendkammer verhängt zehn Jahre Jugendstrafe mit anschließender Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt. Im Mittelpunkt stehen die Verantwortlichkeit und die psychiatrische Begutachtung.[Q1][Q2]
07
28. April 1976
Tod bei einem operativen Eingriff
Bartsch stirbt im Alter von 29 Jahren bei einer Kastrationsoperation in der Landesheilanstalt Eickelborn. Der WDR-Rückblick von 2006 nennt einen Narkosefehler als Ursache.[Q2]
Spuren
Was festgestellt wurde – und was nicht.
Flucht und Ermittlungsansätze
Fakt
Feststellung: Peter Freese entkam am 18. Juni 1966. Ein weiterer Hinweis betraf einen Jungen, der bereits 1961 einer Begegnung mit Bartsch entkommen war; die damaligen Ermittlungen waren eingestellt worden.[Q1]
Theorie
Deutung: Der spätere Hinweis war ein Ermittlungsansatz. Der eingestellte frühere Fall ist nicht als zusätzliche Mordverurteilung zu lesen.[Q1]
Offen
Die vollständigen Vernehmungsprotokolle und damaligen Ermittlungsakten liegen dieser Darstellung nicht zugrunde.[Q1]
Geständnis und Tatort
Fakt
Feststellung: Bartsch gestand die Taten. Der WDR beschreibt den ehemaligen Luftschutzstollen als Tatort der vier Tötungen.[Q1][Q2]
Theorie
Deutung: Geständnis und Tatortdarstellung betreffen die Taten; sie beantworten nicht allein die rechtliche Frage nach Schuldfähigkeit und anzuwendendem Strafrecht.[Q1][Q2]
Offen
Eine vollständige Inventarliste forensischer Befunde wird ohne zugängliche Originalakten nicht behauptet.[Q1][Q2]
Psychiatrische Begutachtung
Fakt
Feststellung: Die beiden Verfahren kamen zu unterschiedlichen Bewertungen. Der WDR berichtet für den zweiten Prozess von eingeschränkter Schuldfähigkeit.[Q1][Q2]
Theorie
Deutung: Psychiatrische Erklärungsansätze sind keine Entschuldigung der Taten und kein allgemeiner Beleg, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen gewalttätig sind.[Q1][Q2]
Offen
Individuelle Ursachen lassen sich nicht aus einzelnen biografischen Angaben ableiten. Diese Akte stellt keine eigene Diagnose.[Q1][Q2]
Gerichtliche Vorgänge
Verfahren und Entscheidungen.
Erstes Strafurteil · aufgehoben
Wuppertal 1967 und Revision 1969
Fakt
Die Wuppertaler Kammer wandte Erwachsenenstrafrecht an und verurteilte Bartsch zu lebenslangem Zuchthaus. 1969 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf.[Q1][Q2]
Offen
Die vollständigen Entscheidungsgründe werden hier nicht wiedergegeben. Aus der Aufhebung darf weder ein Freispruch noch die Bestätigung sämtlicher Feststellungen des ersten Urteils abgeleitet werden.[Q2]
Neuverhandlung · Jugendstrafrecht
Düsseldorf 1971
Fakt
Am 6. April 1971 wurden zehn Jahre Jugendstrafe mit anschließender Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt verhängt.[Q2]
Fakt
Der WDR beschreibt die Unterbringung als unbefristeten Maßregelvollzug. Die zehnjährige Jugendstrafe bedeutete daher keinen zugesicherten Entlassungstermin nach zehn Jahren.[Q2]
Aussage
Verteidiger Rolf Bossi erklärte im WDR-Rückblick, die Sachverständigen seien zu der Auffassung gekommen, das Verhalten sei nicht beherrschbar und Ausdruck einer Krankheit. Dies ist die rückblickende Aussage des Verteidigers, nicht ein hier wiedergegebenes Originalgutachten.[Q2]
Spätere Entwicklungen
Was danach geschah.
Fakt
Bartsch blieb in psychiatrischer Unterbringung. 1976 starb er bei einer Kastrationsoperation in Eickelborn.[Q2]
Aussage
Der WDR-Stichtag vom 6. April 2006 führt seinen Tod auf einen Narkosefehler zurück. Diese Angabe wird dem Bericht zugeordnet; eine eigene medizinische Bewertung erfolgt nicht.[Q2]
Offen
Die hier ausgewerteten Quellen sind journalistische Rückblicke, keine vollständigen Gerichts-, Klinik- oder Obduktionsakten. Weitergehende Aussagen zu Verantwortlichkeiten beim Eingriff bleiben deshalb ausgespart.[Q1][Q2]
WDR · True Crime · Ohne hier gesichertes Veröffentlichungsdatum; geprüft am 10. Oktober 2026
Öffentlich-rechtlicher Rückblick zu Taten, Flucht, Ermittlungen und Prozessen, mit Einordnungen einer Psychologin und eines Justizsprechers. Journalistische Sekundärquelle, keine vollständige Gerichtsakte.
Öffentlich-rechtlicher historischer Rückblick auf die Urteile, die Aufhebung 1969, die psychiatrische Unterbringung und den Tod 1976. Enthält rückblickende Aussagen des Verteidigers; diese werden als Aussagen gekennzeichnet.
Nur externe Verweise; keine Übernahme der Bilder und keine Zusage einer Nutzungslizenz.
Redaktioneller Stand: 10.10.2026
Inhaltshinweis: Diese Akte behandelt sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Tötungsdelikte und einen tödlich verlaufenen medizinischen Eingriff. Grafische Beschreibungen werden vermieden. Die Opfer und der Überlebende stehen nicht für eine bloße Tätergeschichte; psychiatrische Einordnungen ersetzen keine rechtliche Prüfung.